Infos zu Vollmachten
Ich bearbeite das Spezialgebiet der Vorsorgemaßnahmen für Alter und Notfall. Zu meiner Tätigkeit gehört der Entwurf allgemeiner und speziell gestalteter Vorsorgevollmachten und der Patientenverfügung. Sinnvoll ist die rechtzeitige Vorsorge für regelmäßig unvorbereitet auftretende Situationen im Falle einer plötzlichen oder altersbedingten Krankheit oder eines Unfalls, die zur Folge haben kann, dass ein Mensch seine persönlichen Dinge nicht mehr selbst regeln kann und auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Zum Öffnen meines Informationsblattes bitte hier klicken! Ein Glossar/Begriffserläuterungen der Bundesnotarkammer finden sie hier.
Es ist weitgehend unbekannt, dass nächste Verwandte, wie z. B. der Ehegatte, Kinder oder der Lebensgefährte in solchen Situationen nicht automatisch für einen anderen handeln können. Eine gesetzliche Vertretung besteht nur bei den Eltern für ihre Kinder und endet von Gesetzes wegen mit Erreichen des 18. Lebensjahres.
In Notfällen muss sehr häufig der aufwändige und schwer überschaubare Weg der Einrichtung einer Betreuung beim Betreuungs-(früher: Vormundschafts-)gericht gegangen werden. Die Betreuerbestellung ist regelmässig mit den hohen Kosten einer psychiatrischen Begutachtung verbunden. Deshalb sollte für Notfälle, die in jedem Lebensalter auftreten können, Vorsorge – auch zur Unterstützung nahestehender Personen – getroffen werden.
Beispielshaftes Problem: Ehegatten sind gemeinsam Eigentümer einer Immobilie. Wird ein Ehegatte handlungsunfähig durch Unfall, Schlaganfall, Demenz usw. kann über den Grundbesitz nur mit notarieller Vollmacht oder durch einen vom Gericht bestellten Betreuer und mit Genehmigung des Gerichts verfügt werden.
Dies können sie durch Errichtung einer umfassenden Vollmacht vermeiden und verhindern, dass unter Umständen fremde oder unerwünschte Personen über ihr Vermögen und ihr persönliches Wohl und Wehe entscheiden.
Besonders der Notar kann in diesen Fällen entsprechend der Rechtslage Vollmachten und andere Anordnungen rechtssicher errichten. So wird die Gewähr geboten, dass die Vollmachten und Anordnungen auch Geltung erlangen können. Ich übernehme, falls gewünscht, die Anmeldung von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung beim Vorsorgevollmachtsregister der Bundesnotarkammer.
Im wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:
- Generalvollmacht,
- Vorsorgevollmacht,
- Patientenverfügung,
- Betreuungsverfügung.
Zu meinem Tätigkeitsschwerpunkt gehört die Beratung und Gestaltung dieser Vollmachten und Verfügungen.
Betreiben Sie ein Unternehmen, ist zu prüfen, ob die Weiterführung des Unternehmens rechtlich hinreichend gesichert ist. Es sind getrennte Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Eine für das Unternehmen erteilte Vollmacht gilt nicht notwendig im privaten Bereich und umgekehrt. Gerade auch hier sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
Trotz sorgfältiger Bearbeitung erfolgen alle Veröffentlichungen auf meiner website ohne Gewähr.
(C) 2010, RA&Notar Peter Pietsch, Berlin.