Altersvorsorgekanzlei: Spezialisierte Beratung zu Betreuungsvermeidung durch Vorsorgevollmacht und Formulierung von Patientenverfügungen.
Als Notar und Rechtsanwalt behandle ich alle mir mitgeteilten Informationen absolut vertraulich entsprechend der mir gesetzlich auferlegten Schweigepflicht.
Ich berate sowohl Privatpersonen als auch
- private Träger,
-
kirchliche Institutionen, wie die Bethanien-Diakonie, und
- staatliche Einrichtungen
mit
dem Schwerpunkt einer Alterersvorsorgekanzlei zu allen Themenbereichen
der Generation 50+. Dazu gehört die Beurkundung von Vorsorgevollmachten
zur Vermeidung gerichtlicher Betreuung im Fall von Unfall, Krankheit und
altersbedingten Einschränkungen. Die Verwendung von Vollmachten im Ausland
wirft besondere Fragen auf, weiteres hier. Ein Glossar/Begriffserläuterungen der Bundesnotarkammer finden sie hier.
Grundsatzurteil des BGH vom 25. Juni 2010 (2 StR 454/09) zu erlaubter Hilfe beim Sterben. Das Patientenverfügungsgesetz vom 1. 9. 2009 hat ausdrücklich den Vorrang des Patientenwillens vor Einsatz und Fortsetzung von ärztlichen und pflegerischen Massnahmen der Lebenserhaltung geregelt. Das Gericht stellt fest: Die Beendigung lebenserhaltender Massnahmen wie z. B. künstlicher Ernährung ist nicht strafbar wenn nach einer konkreten schriftlichen oder mündlichen Patientenverfügung gehandelt wird. Achtung: Aktive Sterbehilfe war und ist strafbar! Der Grat ist schmal, lassen sie sich über die Rechtslage beraten.
Die Erbrechtsreform ist am 1.
Januar 2010 in Kraft getreten. Informationen zu Änderungen im Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsrecht, Versorgung pflegender Angehörigen im Erbfall sowie zum Verjährungsrecht finden Sie unter Erbrecht&Steuer und hier.
Das Gesetz zur Wirksamkeit der Patientenverfügung ist am 1. September 2009 in Kraft getreten. Gesetzestext und ergänzende Informationen finden Sie hier. Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gibt den Hinweis: Zum
Behandlungsabbruch muss der Bevollmächtigte seit 1. 9. 2009 schriftlich und ausdrücklich
ermächtigt werden! Prüfen Sie Ihre Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Infoblatt hier.
Es geht um Ihr Einkommen und Vermögen: Der Elternunterhalt. Beratung bei drohendem oder laufendem Unterhaltsregress der Sozialhilfeträger. Mein Tipp: Lassen Sie sich so früh als möglich beraten, um Spielräume auszunutzen. Ich erstelle konkrete Berechnungen zur voraussichtlichen Zahlpflicht aus Einkommen der Kinder und ihrer Ehegatten und dem Einsatz von Vermögen und vertrete im Verfahren vor dem Sozialamt oder im Unterhaltsprozess und verfolge laufend die Rechtsprechung und das Vorgehen der Sozialämter beim Elternunterhaltsregress.
Ebenso berate ich über die rechtlichen und wirtschaftlichen Problemen der Pflegeversicherung/SGB XI und der Sozialhilfe/SGB XII, das neue Heimvertragsrecht.
Im Mittelpunkt meiner Altersvorsorgeberatung stehen die Themen:
- Wohnen
- Pflege
- Finanzen
- Vollmachten
- Testament&Erbrecht
Sie sind auf der Suche nach einem spezialisierten Rechtsanwalt, der Sie kompetent berät? Sie haben ein konkretes rechtliches Problem, das Sie verbindlich, schnell und kosteneffizient lösen möchten? Ich berate Sie gern bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme, sowohl bevor als auch nachdem diese entstanden sind.
"Wenn Du im Recht bist, kannst Du es Dir leisten Ruhe zu bewahren, und wenn Du im Unrecht bist, kannst Du es Dir nicht leisten zu verlieren." (Mahatma Gandhi)
(C) 2011, RA&Notar Peter Pietsch, Berlin.