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Wirksamkeit von Vollmachten im Ausland

 

Eine in Deutschland errichte Vollmacht ist unter bestimmten Voraussetzungen auch im Ausland wirksam.

 

Dazu müssen eine Reihe von rechtlichen Bedingungen erfüllt sein.

 

Diese sind von Land zu Land unterschiedlich.

 

Eine Vollmacht, die im Rahmen einer Patientenverfügung dazu dienen soll, medizinische Massnahmen

  • zu erlauben,
  • zu verweigern oder
  • abzubrechen

gilt nur nur unter ganz besonders zu prüfenden Voraussetzungen im Ausland.

 

Besonderheiten gelten auch, wenn

  • mit der Vollmacht über Grundbesitz verfügt werden soll oder
  • für eine transmortale (nach dem Tode des Vollmachtgebers weiter wirksame) Vollmacht.

Es ist besonders zu empfehlen eine solche Vollmacht notariell zu beurkunden. Dies ist bei Verfügungen über Grundbesitz unumgänglich. Einzelne Länder fordern zur Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht besondere notariell zu beurkundende Erklärungen des Bevollmächtigten oder staatliche Registrierungen.

 

Gern berate ich über und errichte ich solche Vollmachten.

 

 

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(C) 2010, RA&Notar Peter Pietsch, Ber­lin.